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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. gebietet Bürgermeister und Rat der Stadt Kempten, dem Abt Johann von Kempten den Fürfang zu bezahlen, den Hans Rauche erlegt hat. Es ist ein altes Herkommen, daß, wenn Leute in Malefizsachen in das Gefängnis kommen, dem Abt der Fürfang zusteht. Vor kurzer Zeit sind zwei arme Männer auf Anrufung von Hans R. in das Gefängnis gekommen. Das Geld wurde erlegt. Die Männer wurden auf kaiserliches Gebot wieder entlassen, dem Abt ist aber der Fürfang bisher vorenthalten worden.

Originaldatierung:
Newndten tag des monatz February.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 15. Jh. im BayHStA (Sign. KL Kempten M. B. Lit. 220), fol. 67v, Perg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-02-09_1_0_13_2_0_9268_140
(Abgerufen am 20.04.2024).