Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

Sie sehen den Datensatz 93 von insgesamt 240.

K. F. lädt den Abt Johann des Klosters Kempten auf den nächsten Gerichtstag nach künftigem Georgstag an den kaiserlichen Hof. Wenn er nicht selbst erscheint, soll er einen bevollmächtigten Anwalt schicken, da auch von der Stadt Kempten deren bevollmächtigter Anwalt anwesend sein soll. Der K. will beide Parteien verhören und versuchen, sie gütlich zu einigen. Wenn dies nicht möglich ist, will er nach Recht entscheiden. Bis dahin darf der Abt nichts gegen die Stadt Kempten unternehmen. Folgende Streitfälle sollen bei diesem Gerichtstag behandelt werden: die Schule, die bei St. Mang in Kempten abgehalten wird1; der ewige Bund, der zwischen der Stadt und dem Kloster geschlossen worden ist2; Besetzung des Gerichts; der Wildbann; die Fischerei; verschiedene Ämter, von denen der Abt glaubt, daß er sie besetzen muß; der Schirm über die Klosterleute auf dem Land; verschiedene Strafen, die jene von Kempten außerhalb der Stadt auf dem Land und auf dem Wasser leiden sollen; Vergrößerung des Rates; die Einsetzung eines Einigers durch die Stadt; Urteil und Berufung im Gericht zu Thurgau; ein Brunnen, der zur Mühle des Klosters gehört; der Kirchtag im Kloster und der Verkauf dort; die Höfe, die Lehen des Klosters sind; die Verschreibung, die zwischen Abt und Stadt ausgemacht wurde, nämlich daß keiner den anderen Teil überfallen darf, es sei denn wegen schädlicher Leute; die Fleischbänke in Kempten; der Salzstadel dort; die Verbrechen gegen Gut und Leben in der Grafschaft Kempten; über den Totschlag in der Stadt Kempten; die Veränderung von Häusern und Hofstätten, die dem Kloster gehören, durch die Stadt; die Gerechtigkeit über die Frevel in der Grafschaft Kempten und wegen eines Riegels, der zwischen das Kloster und die Stadt gesetzt worden ist.

Originaldatierung:
Fünfzehenden tag des monats November.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 15. Jh. im BayHStA (Sign. KL Kempten M. B. Lit. 46) S. 160-161, Pap. - Insert in der Urkunde von 1467 April 23 im Kopialbuch ebenda (Sign. w. o.) S. 169-171, Pap. - Kopialbuch 15./16. Jh. ebenda (Sign. KL Kempten M. B. Lit. 220), fol. 55r-55v und 72r-72v, Perg.

Anmerkungen

  1. 1Bereits 1461 hat der Kaiser dem Pfarrer von Kempten erlaubt, in der Stadt eine Schule zu halten. Diese Schule empfiehlt er auch dem Abt, vgl. Regg.F.III. H.1 n. 57 und n. 58. Der Kaiser ist auch weiter bemüht, diese Schule zu unterstützen, vgl. ebenda H. 1 n. 66.
  2. 2Dieser Bund wurde schon 1379 abgeschlossen, vgl. Blickle, Kempten, S. 155.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 93, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-15_1_0_13_2_0_9221_93
(Abgerufen am 28.03.2024).