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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. ladet Propst Bernhard, Dechant und Kapitel von Berchtesgaden für den fünfundvierzigsten Tag nach Verkündigung des Briefes oder auf den darauffolgenden Gerichtstag. Bürgermeister, Richter und Gemeinde der Stadt Hallein haben vorgebracht, daß zwischen den beiden Parteien ein Kompromiß durch Hartung von Capel, Lehrer beider Rechte und kaiserlicher Hoffiskalprokurator, geschlossen wurde mit der Auflage, wer diesem Kompromiß nicht nachkommt, soll der Pön, die in diesem Kompromiß enthalten ist, verfallen sein. Über den Kompromiß ist eine Urkunde ausgegangen, worauf die Empfänger appelliert haben. Daraufhin wurde die Kommission dem Bischof Johann von Freising übertragen, was den Empfängern aber nach dem Inhalt des Kompromisses nicht erlaubt gewesen wäre, weshalb sie in die im Kompromiß enthaltene Pön verfallen sein sollen. Die Genannten von Hallein haben daraufhin den K. gebeten, rechtlich gegen die von Berchtesgaden vorgehen zu dürfen1.

Originaldatierung:
21. tag deß monats Martii.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 17. Jh. im BayHStA (Sign. KL Berchtesgaden n. 12), fol. 159r-159v, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Urkunde H. 2 n. 84.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-03-21_1_0_13_2_0_9218_90
(Abgerufen am 29.03.2024).