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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. gebietet Meister Hartung von Capel, Lehrer beider Rechte, seinem Rat, den Propst Bernhard, Dechant und Kapitel von Berchtesgaden und Richter, Bürgermeister und Gemeinde der Stadt Hallein für den kommenden Georgstag nach Salzburg zu laden, falls früher keine Einigung erzielt werde.Es handle sich hier um einen Streit zwischen Berchtesgaden und Hallein um Plachenwagen, Karren und Saumrosse der Schellenberger Saline, in dem bereits durch einen kaiserlichen Spruch entschieden worden ist, daß alles beim alten Herkommen bleiben soll1. Da es trotzdem zu Unstimmigkeiten gekommen sei, liege nun eine Appellation im kaiserlichen Kammergericht und daher hat der K. bestimmt, daß etliche Räte des Kaisers und die Anwälte der beiden Parteien zwischen dem Datum dieser Urkunde und dem Georgstag, nämlich am Sonntag Letare, zusammenkommen sollen, und diese Sechs sollen versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn diese nicht gelinge, so soll ein weiterer Tag am Georgstag abgehalten werden, wo auch Hartung von Capel anwesend sein, sowie jede Partei drei Männer entsenden soll. Meister Hartung soll beide Parteien verhören und versuchen, sie gütlich zu einigen. Wenn dies nicht möglich sei, so solle der Empfänger vierzehn Tage nach dem Georgstag endgültig nach dem Inhalt der Briefe des Kaisers rechtlich entscheiden2.

Originaldatierung:
Montag vor St. Barbarentag der heyligen jungfrauen.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 18. Jh. im BayHStA (Sign. KL Berchtesgaden n. 10 1/2) S. 311-315, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Urkunde H. 2 n. 48.
  2. 2Vgl. Urkunde H. 2 n. 78.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 79, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-12-03_2_0_13_2_0_9207_79
(Abgerufen am 29.03.2024).