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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. bestätigt dem Abt des Klosters Metten alle Freiheiten und Privilegien, sowie die, die in den Urkunden von Herzog Albrecht und Herzog Leopold1 enthalten sind, nämlich die Abgabenfreiheit an allen Mautstellen in Österreich - außer in Stein 32 Pfennige, desgleichen in Ybbs, zu Enns aber nichts. Außerdem bestätigt der K. einen Brief Herzog Rudolfs2, in dem enthalten ist, daß die Vogtei über das Gotteshaus zu Eisenreichdornach bei Amstetten keine Erbvogtei ist und der Pfleger sie an Stelle des Landesfürsten nach Vogtrecht innehat und er diese bei zu großen Belastungen abgeben kann.

Originaldatierung:
Mittichen vor sannd Kolmanstag.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Johann von Aichperg von 1497 Oktober 19 im BayHStA (Sign. KU Metten n. 105), Perg.

Anmerkungen

  1. 11366 August 28, Monumenta BoicaXI, S. 462.
  2. 21361 Mai 7, ebd. S. 404.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-10-10_1_0_13_2_0_9203_75
(Abgerufen am 18.04.2024).