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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. überträgt dem Heinrich von Pappenheim, dem Erbmarschall des Reiches, seinem Rat, die Streitsache zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm und dem Abt von St. Ulrich in Augsburg. Der Abt hat wegen einiger Briefe, die er dem früheren Bürgermeister Walther Ehinger zu treuen Händen übergeben habe und die ihm die von Ulm unbilligerweise vorenthalten sollen, beim Kaiser Klage geführt. Daraufhin hat der K. die Genannten von Ulm vor sich geladen. Die Sache hat sich aber durch den Tod des Prokurators in Hofsachen Leopold Haller und durch Verschiebungen des kaiserlichen Kammergerichtes verzögert. Der K. gibt dem Heinrich von P. Gewalt, die beiden Parteien für einen bestimmten Tag vor sich zu laden, zu verhören und zunächst zu versuchen, sie gütlich zu einen. Wenn das nicht möglich ist, soll er nach Recht die Wahrheit finden und mit Rechtsspruch entscheiden. Wenn eine der beiden Parteien nicht erscheint, soll trotzdem nach Recht verfahren werden.

Originaldatierung:
Freytag vor dem heyligen Pfingstage.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. d. Ulrico Riedrer preposito Frising(e)n(si) ref. Ulricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Insert in Urkunde des Heinrich von Pappenheim von 1461 Juni 231 in BayHStA (Sign. KU Augsburg-St. Ulrich n. 985), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Diese Urkunde ist zugleich der ausführliche Urteilsbrief des Pappenheimers.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-05-14_1_0_13_2_0_9188_60
(Abgerufen am 28.03.2024).