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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. bittet Ladislaus [Postumus], den Propst von Berchtesgaden, seinen Konvent und sein Kloster in dem Streit zwischen dem Propst und dem Erzbischof von Salzburg bei ihren Gerechtigkeiten zu handhaben und nach Erkenntnis des Kaisers zu handeln und, falls Ladislaus als Vogt des Klosters angerufen werde, zu achten, daß diese dagegen nicht beschwert werden. Ladislaus hat in dieser Angelegenheit an den K. geschrieben, seinen Rat Wolfgang Hinderholzer geschickt und bitten lassen, in dem Streit zwischen dem Propst und dem Erzbischof für Berchtesgaden günstig zu entscheiden. Der K. läßt ihn wissen, daß er der Sache nachgegangen sei und mit rechtlicher Erkenntnis entschieden hat, daß der Spruch, da er einige Stücke und Artikel, die Lehen, Regalien und Freiheiten des Reiches betreffen, an denen dem Kloster und dem Reich Abbruch getan worden ist, für ungültig erklärt wird1.

Originaldatierung:
Sontag St. Gilgentag.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift 17. Jh. im BayHStA (Sign. KL Berchtsgaden n. 9, Teil 3), fol. 32, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Urkunde H. 2 n. 48 und H. 2 n. 72.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 49, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-09-01_1_0_13_2_0_9177_49
(Abgerufen am 28.03.2024).