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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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Kg. F. bestätigt ein Urteil des kgl. Kammergerichtes, das von Bischof Silvester von Chiemsee an des Kaisers statt gefällt worden ist. Vor diesem sind der Jörg Schermer und der Anwalt der Anna Heinrichstorfferin, Witwe des Nikolaus Heinrichstorffer, erschienen. Jörg Sch. hat einen Brief des Nikolaus H. verlesen lassen, in dem dieser im Fall seines Todes seinem Vetter Jörg Sch. 70 Pfund Regensburger Pfennig auf sein Hab und Gut sowie den Wert seiner Güter Amhastorff und Mannsdorf als Wiedererbschaft des mütterlichen Erbes verschrieben hat. Dies hätte ihm die Anna H. vorenthalten. Der Anwalt dieser beweist mit einem Brief, daß sie nur das an sich genommen hat, was ihr verschriebenes Heiratsgut ist, nämlich Einhausen1 und anderen Besitz, und daß Nikolaus H. genügend anderes Erbgut hinterlassen hätte. Es ergeht das Urteil, daß der Jörg Sch. 70 Pfund Regensburger Pfennig und dazu den Wert der wiederererbten Güter aus der Erbschaft des Nikolaus H. bekommen soll. Falls Anna H. der Meinung ist, daß Jörg Sch. dieses Gut bereits an sich genommen hat, so soll sie ihn vor Gericht zur Verantwortung ziehen.

Originaldatierung:
Funnften tag des moneds Maii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf. - KVv: Schermer (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. KU Niederalteich n. 833), Perg., S an Ps (S und Ps. verl.). - Kop.: Notariatsinstrument des Peter Hainerpach von 1451 April 28 ebenda (Sign. KU Niederalteich n. 841), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Zu den Besitzverhältnissen auf Einhausen vgl. Freundorfer, Straubing, S. 227f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 33, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-05-05_1_0_13_2_0_9161_33
(Abgerufen am 28.03.2024).