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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. teilt Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Herrieden das Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Rothenburg ob der Tauber mit, das Stift beeinträchtige sie an ihren Rechten in den Dörfern Tauberzell und Neustett (Newenstettlein), die mit Vogtei, Schutz und Schirm in das reichslehenbare und ihnen von ihm verliehene Gericht Reichardsroth (Reichartzrode) gehören1, insbesondere indem sie Kilian von Thüngen (Tungen), Vogt zu Uffenheim, als Schirmer eingesetzt und ihre auf dortigen Gütern sitzenden Hintersassen aufgefordert hätten, diesen gleich wie alle übrigen stiftischen Hintersassen anzuerkennen oder aber ihre Güter in einer benanten zeit zu verkaufen und wegzuziehen. Er gebietet ihnen, dieses Vorgehen einzustellen, die von Rothenburg unbehindert bei ihrer Lehenschaft, Gerechtigkeit und Herkommen zu belassen und stellt ihnen frei, ihm ihre Ansprüche zu rechtlicher Klärung vorzubringen.

Originaldatierung:
An sambstag vor sant Egidien tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Notariatsinstrument2 des öff. Notars Heinrich Steinmetz (Steimitz) von Goßmannsdorf, aus dem Würzburger Bistum, von 1455 September 24 mit dem Rückvermerk transumpt der keyserlich(e)n brief dem capitel zu Herrid(en) und Kilian von Tunge(n) gesant im StA Nürnberg (Sign. Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 248), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 508.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde auf Betreiben des Rothenburger Bürgermeisters Wilhelm Wernitzer im am Viehmarkt zu Rothenburg gelegenen Haus des Hans Goldschmied (Goltsmid) aufgesetzt und bezeugt von Philipp Bauer (Pawer) und Ulrich Steinmetz (Steimitz), Laien, Einwohner zu Rothenburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 550, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-08-30_2_0_13_19_0_552_550
(Abgerufen am 28.03.2024).