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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. lädt die Nürnberger Bürgerin Elisabeth, Witwe des Andreas Stromer, aufgrund ihrer Appellation gegen ein zugunsten Leonhard Schnöds, Sohn des verstorbenen Jobst Schnöd, gefälltes Urteil des Landgerichts Nürnberg rechtlich vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 522 und aus dem von Sigmund von Egloffstein, Ritter und Schultheiß, und den Schöffen der Stadt Nürnberg auf Ersuchen der Elisabeth Stromer für ihren Prozeßvertreter Erhard Gyner ausgefertigten Beglaubigungsschreiben von freitag vor sant Thomas tage des zwelffbotten 1455 (Dezember 19) mit dem Rückvermerk Paul(us) Grunth(err) und Margr(ethe) Jobs Snodin Elsbet Andr(es) Stromerin und Linhart Snodeim, im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2486), Perg., S des Stadtgerichts rückseitig aufgedrückt (ab und verloren)2.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum orientiert sich an n. 522.
  2. 2Als Zeugen dieser Beglaubigung werden Berthold Pfinzing und Hans Koler (Coler) genannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 523, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-03-26_5_0_13_19_0_525_523
(Abgerufen am 24.04.2024).