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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. belehnt Paul Grundherr, Bürger zu Nürnberg, mit den vormals von ihm und dem Reich seinem älteren Bruder Peter als Lehnsträger verliehenen1 und nach dessen Tod an ihn gekommenen beiden reichlehenbaren Gütern zu Bischofsholz2 und Thon. Er verleiht ihm die Güter mit Rechten, Nutzungen und Zubehör, so viel er daran nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Lehenschaft von Kaiser und Reich sowie der Rechte anderer und fordert ihn auf, den gewöhnlichen Lehnseid bis sand Martins tag (1454 November 11) vor Werner von Parsberg, dem Reichsschultheiß zu Nürnberg, an seiner Statt zu leisten.

Originaldatierung:
An freitag vor sand Larenczen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli. - KVv: Rta (Blattmitte); Ein gutt zu Bischoffsholtz unnd ein gutt zum Than (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Nürnberg (Sign. E 13 U 72), Perg., S ehedem an Ps ab und verloren.

Reg.: CHMEL n. 3225.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 474.
  2. 2Eine von K. Sigismund 1434 Oktober 1 (RI XI n. 10885) der Witwe des Hermann Grundherr bewilligte Veräußerung dieses Lehens - bei Bereitstellung von gleichwertigem Ersatz - fand offensichtlich nicht statt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 475, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-08-09_2_0_13_19_0_477_475
(Abgerufen am 18.04.2024).