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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. belehnt Peter Grundherr und dessen Bruder Paul1 mit den beiden reichslehenbaren Gütern zu Bischofsholz und Thon.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 475.

Die Belehnung wird möglicherweise schon in die durch zahlreiche Belehnungen Nürnberger Bürger ausgewiesenen Jahre 1442 bis 1444 zu datieren sein.

Anmerkungen

  1. 1Möglicherweise muß hier noch ein dritter Bruder, Michel, berücksichtigt werden, wie es die Belehnung der drei Brüder durch K. Sigismund 1435 Juni 18 (RI XI n. 11116) nahelegt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 474, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-08-09_1_0_13_19_0_476_474
(Abgerufen am 18.04.2024).