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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. teilt dem Landrichter und den Urteilsprechern des Landgerichts zu Nürnberg das Vorbringen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Augsburg mit, wonach diese auf Ersuchen Mgf. Albrechts von Brandenburg und nach dessen Kenntnis, daß der verstorbene Peter von Argun (Argon) ihre Ächtung erreicht hatte, vom Landgericht zu der aberachte geladen worden seien. Unter Bezug auf seine vormaligen Inhibitions1 - und Ladungsmandate2 und mit nachdrücklichem Hinweis darauf, daß er keine Beeinträchtigungen seines ksl. Gerichts durch underrichter noch ire gericht hinnehme, gebietet er ihnen ernstlich, die Ladung zurückzunehmen, solange das Verfahren am Kammergericht anhängig ist, nicht weiter zu prozessieren, und erklärt alle Zuwiderhandlungen für kraftlos.

Originaldatierung:
An sambstag sand Steffans t(ag)3
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli. - KVv: Burgermeister und rat zu Augspurg appellacion (rechte Blatthälfte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Kaiserliches Landgericht Nürnberg, Urkunden Nr. 120), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (stark zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 472.
  2. 2Siehe n. 466 und 467.
  3. 3Das Stück weist mehrere Textausrisse auf. Die Größe des Textausrisses in der Datierungszeile läßt vermuten, daß eine nähere Tagesbezeichnung etwa St. Stephanstag "im Schnitt" o. Ä. gegeben war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 473, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-08-03_4_0_13_19_0_475_473
(Abgerufen am 24.04.2024).