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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. gebietet Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Stadt Ulm und der mit ihr vereinten Städte unter Hinweis auf sein vormaliges Gebot und seines wiederholten, an Bf. Gottfried von Würzburg gerichteten Kommissionsauftrags1 in ihrer Auseinandersetzung mit Hans von Rechberg von Hohenrechberg, solange das Verfahren vor ihm bzw. dem Kommissar anhängig ist, nichts gegen die Gegenpartei zu unternehmen bei den in seinem vormaligen Gebot ausgewiesenen Pönen und weist sie darauf hin, daß er der Gegenpartei Gleiches verkündet und befohlen habe. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An mittichen nach sant Mathyas tag des heiligen zwelffbotten
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Enthalten in dem von Bf. Gottfried von Würzburg in registers form ausgestellten Bericht über das Kommissionsverfahren von dinstag nachst nach dem sonntage Vocem jocunditatis 1454 (Mai 28), der abschriftlich überliefert ist im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratschlagbücher Nr. 8* fol. 29v -30r), Pap. (15. Jh.).

Wohl dieses verzeichnet im NBR n. 5187.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 402 und 404.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 432, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-02-27_2_0_13_19_0_434_432
(Abgerufen am 29.03.2024).