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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. beurkundet eine Abrede, die Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, vertreten durch ihre bevollmächtigten Anwälte Martin Mair und Georg Derrer, einerseits und sein Diener und Hofgesinde Sebald Pfinzing d. Ä. und dessen Frau Anna von Nürnberg andererseits im Zuge des am Kammergericht anhängigen Verfahrens1 durch Vermittlung seiner ksl. Räte getroffen haben. Zum ersten haben sich beide Parteien zu weiterem gütlichen oder rechtlichen Austrag auf den Pfgf. Friedrich (I.) bei Rhein als ksl. Kommissar geeinigt, dem dies verkündet worden ist2. Zum zweiten soll Sebald Pfinzing von ihm schriftliche Versicherungen dafür erhalten, daß die gegen diesen in Nürnberg verbreitete Nachrede, er sei ein Mörder, sowie die öffentliche Ausschreibung eines Kopfgelds für seine Ergreifung ihm unschädlich für Leib und Gut sein und die Angelegenheit bis zum gütlichen oder rechtlichen Austrag ruhen soll. Ferner wird Sebald, seiner Frau und allen ihren Begleitern und Helfern zur Wahrnehmung der gütlichen und rechtlichen Termine sein ksl. Geleit zugesichert. Alle von Nürnberg von gemainer stat und nicht im Interesse einzelner Bürger arrestierten Güter Sebalds und Annas sind diesen unverzüglich bis zum rechtlichen Austrag zur Nutzung zu übergeben. Beide Parteien sollen den ksl. Kommissar bis sand Merteins tag (1453 November 11) um Übernahme der Kommission ersuchen, lehnt dieser die Kommission ab, sollen sie ohne besondere Ladung am nächsten Gerichtstag nach dem obristen tag zu Wihenachten (1454 Januar 6) vor ihm oder dem ksl. Kammergericht erscheinen, wo dann ergenn sol, was recht ist. Beide Parteien erhalten gleichlautende Ausfertigungen3 dieser Vereinbarungen.

Originaldatierung:
Am mittichen vor sand Laurentzen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. m(agistro) Ulrico Riderer ref. Ernestus Breite(n)bach. - KVv: Nuremberg (rechter oberer Blattrand); Commission von kaiser Fridrich in Sebald Pfintzings sachen a(nn)o 1453 (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2340), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Vidimus Abt Sebalds von St. Egidien zu Nürnberg von eritag nach sant Thomas des heiligen zwelfpotenn tag (1466 Dezember 23) mit dem Rückvermerk konigliche commission in Sebalt Pfintzings sache 1466 ebd. (ebd. Nr. 3259), Perg., rotes S in wachsfarbener Schüssel an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 343.
  2. 2Siehe n. 387.
  3. 3Aufgrund der Überlieferungssituation ist das vorliegende Stück als das an Nürnberg gerichtete anzusehen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 385, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-08-08_1_0_13_19_0_385_385
(Abgerufen am 28.03.2024).