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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. teilt Hz. Albrecht (III.) von Bayern (-München) mit, daß er in der Streitsache der Brüder Gff. Ulrich und Wilhelm von Oettingen, die für sich selbst und als Vormünder Gf. Ludwigs, Sohn ihres verstorbenen Bruders Gf. Johann handeln, einerseits und Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm anderseits wegen einer von den Ulmern zu Ballmertshofen (Paldmarshoven) erbauten Brücke die Parteien vorgeladen habe1. Er setzt ihn ferner davon in Kenntnis, daß die Streitparteien sich bei ihrem Aufenthalt am ksl. Hof durch Gf. Ulrich, im Namen aller mitbeteiligten Gff. von Oettingen, sowie durch eine Ulmer Ratsbotschaft auf den Adressaten als richter an unsrer statt geeinigt hätten. Er beauftragt ihn daher, die Parteien vorzuladen, zu verhören und den Streit zunächst gütlich, bei Mißlingen schließlich rechtlich zu entscheiden und bei Ausbleiben einer Partei auf Erfordern der anderen zu verfahren. Er bevollmächtigt ihn, Zeugen zu vernehmen, Zeugnisverweigerer durch angemessene Strafen zur Aussage zu zwingen und alles Nötige nach ordnung des rechten zu tun. Sollte der Kommissar seinerseits den Auftrag durch hzgl. Räte durchführen lassen, weist er ihn an, daz solich rechtlich erkantnuss deiner rete durch dein lieb zu recht ußgesprochen werde. An montag nach sand Jacobs tag im snidt.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Or. Pap. sub dat.), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt (ab und verloren).

Lit.: Art. Ballmertshofen, in: Der Landkreis Heidenheim 1 S. 518f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 372 und 373.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 384, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-07-30_1_0_13_19_0_384_384
(Abgerufen am 28.03.2024).