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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. unterrichtet die Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Augsburg, Nürnberg, Ulm, Nördlingen und deren puntgenossen darüber, daß er wegen ihrer Fehde mit Georg Auer nach Absprache mit seinen Räten und ihren am ksl. Hof weilenden Ratsfreunden einen gütlichen Rechttag auf den montag nach sant Johanns tag zu sunwennden (1453 Juni 25) anberaumt habe, den beide Parteien angenommen haben. Er fordert sie auf, ihre Botschaft zu diesem Tag zu schicken, und erklärt, daß im Falle des Fehlschlagens die Rechte der Parteien nicht beeinträchtigt werden. Er gebietet ihnen, bis dahin nichts gegen Georg Auer und seine Helfer zu unternehmen noch dies anderen zu gestatten, sondern vielmehr die Sache in gutem friede zu belassen, stellt Zuwiderhandlungen unter seine und des Reichs schwere Ungnade und stellt abschließend fest, daß er Gleiches der Gegenpartei geboten habe. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An mitwochen nach dem heiligen Palmtag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.d. Georio Fuchs marisch(all) cur(iae) ref. Ulric(us) Weltzli (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2309), Pap. (15. Jh.).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 335, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-03-28_1_0_13_19_0_335_335
(Abgerufen am 20.04.2024).