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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. untersagt Richter und Urteilsprechern des Landgerichts Nürnberg aufgrund der Appellation von Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Windsheim gegen das von Hans von Heßberg anstrengte landgerichtliche Verfahren sowie gegen die bereits ergangenen Urteile jedes weitere Prozessieren in dieser Angelegenheit und erklärt alle dem zuwiderlaufende Maßnahmen für kraftlos. (nach Kop.).

Originaldatierung:
An montag nach sant Kathrein tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. m. Hartung(us) de Capell ref. Ulricus Welczli. - KVv: Inhibicion Hesperg (oberer rechter Blattrand) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung der Kop. zufolge mit dem Königs- statt des Kaisersiegels. - Kop.: Unbesiegelte Kanzleiausfertigung im StA Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Akten, Nr. 1a), Pap. (15. Jh.).

Das Verfahren war im Jahr zuvor vor dem Freistuhl in der Haspe anhängig, s. unsere n. 95 und n. 170.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 313, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-11-27_1_0_13_19_0_313_313
(Abgerufen am 18.04.2024).