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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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K. F. gebietet Hermann Waldhaus (Wailthuse), der sich Freigraf nennt und den Prozeß des Hans von Burck (Burgkh) von Gunzenhausen gegen Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Weißenburg ungeachtet der Inhibition1 weiter betreibt, auf die erneute Appellation der Beklagten hin nicht weiter zu prozessieren, erklärt alle durch Hermann Waldhaus oder in dessen Auftrag dennoch vollzogenen Maßnahmen für ungültig und stellt Zuwiderhandlungen unter seine und des Reichs schwere Ungnade sowie die in der Reformation2 vorgesehenen Pönen. Geben .. mit unserm kuniglichen auffgedrucktem insigel geprechen halb die tzeit unsers kaiserlichen insigels. Am sambstag nach unser lieben Frawen tag der gepurt (nach Kop.).

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Waltz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Hermann Schopman von Recklinghausen (Rekelinchusen), Kleriker des Bistums Köln, von 1452 November 1 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Weißenburg, Urkunden Nr. 146/1), Perg.

Reg.: JÄGER, Regesten Weißenburg S. 203 n. 399 (mit falscher Tagesangabe September 2).

Lit.: VEIT, Feme S. 173f. n. 168; MILBRADT, Kammergericht S. 106f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 270.
  2. 2Die sog. "Reformatio Friderici" von 1442 August 14 (Regg.F.III. H. 4 n. 41).
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde aufgesetzt auf Betreiben des Weißenburger Bürgers Heinrich Schütz (Schucz) anläßlich der in dem Haus tom sternen bei der Heiliggeistkapelle in Dortmund durch den Notar vorgenommenen Insinuierung der Ladung an Hermann Waldhaus. Es wird bezeugt von Andres Cleppinck, Gotschalk Ralff und Albert Cleppinck (Cleppingh), alte Bürgermeister der Stadt Dortmund.
  4. In dem zwischen 1451 September 2 bis 1454 Oktober 25 (VEIT, Feme S. 173f. n. 168) betriebenen Verfahren, in dem es um aus dem Markgrafenkrieg herrührende Forderungen des Hans von Burck ging, pflegte Weißenburg sehr häufigen Erfahrungsaustausch mit Nürnberg. Siehe die Zusammenstellung der zahlreichen Nachweise der Briefeingänge und entsprechender Antwortschreiben in NBR S. 520. Auch die hier erwähnte Appellation der Weißenburger, verbunden mit der Bitte um Vertretung ihrer Angelegenheit am ksl. Hof, ist zur 4. Bürgermeisterfrage, dem Zeitraum 1452 Juli 5 bis August 2, des Geschäftsjahres 1452/1453 verzeichnet ebd. n. 3555. Zum Urteil siehe n. 360.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-09-09_2_0_13_19_0_271_271
(Abgerufen am 28.03.2024).