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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, daß Engelhard von Seinsheim Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Windsheim unter Bezugnahme auf die kriegerischen Auseinandersetzungen, die zwischen dem Mgf. und seiner Partei mit Nürnberg und den verbündeten Reichsstädten geführt wurden, vor Heinrich von Lindenhorst und Dietrich Pflüger, die sich Erb- und Freigrafen nennen, und den Freistuhl zu Waltrop (Walltorpp) vorgeladen habe. Trotz Rechtserbietens der Beklagten und kgl. schriftlicher Abforderung1 seien Urteile gefällt worden, gegen die die Windsheimer an ihn appelliert hätten. Ein weiteres Verfahren sei auf Veranlassung des Hans von Heßberg zu Uffenheim (Auffenheim) vor Hermann Hackenberg, der sich Freigraf zu Volmarstein (Volmerstain) nennt, und dem Freistuhl zu Haspe betrieben worden, wogegen ebenfalls schriftliche Abforderung2 und Appellation erfolgt seien. Wegen der Mißachtung der kgl. Gebote und der Appellationen der Beklagten habe er schließlich die genannten Erb- und Freigrafen zu rechtlicher Verantwortung vorgeladen und ihnen jegliches weitere Prozessieren untersagt3. Er bittet ihn, den Klägern keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr den Windsheimern von unsern und des reichs wegen beizustehen, weist nochmals darauf hin, daß er oder ein zu benennender kgl. Kommissar das Verfahren auf Erfordern betreiben würden und dankt ihm im voraus für seine Mithilfe.

Originaldatierung:
Am achtundzwaintzigisten tag des monads Juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Akten, Nr. 13 fol. 17), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Lit.: VEIT, Feme S. 173 n. 165.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 97 u. 98.
  2. 2Siehe n. 95.
  3. 3Siehe n. 170, 172 u. 174.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 175, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-06-28_6_0_13_19_0_175_175
(Abgerufen am 29.03.2024).