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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. teilt Dietrich Pflüger mit, daß Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Windsheim gegen das von Eberhard von Seinsheim gegen sie betriebene weitere Prozessieren des Adressaten und da dies gegen vorheriges kgl. Gebot1 und allgemein entgegen der Bestimmungen der Reformatio2 geschehen sei, erneut appelliert haben. Er lädt ihn daher auf den 63. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist ihn darauf hin, daß auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird. Er gebietet ihm nochmals, jegliches weitere Prozessieren zu unterlassen, erklärt alle dem zuwiderlaufende Maßnahmen für kraftlos und weist ihn darauf hin, daß über seinen Ungehorsam nach Maßgabe der Reformatio geurteilt werden wird.

Originaldatierung:
Am achtundzwaintzigisten tag des monads Juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Akten, Nr. 13 fol. 19), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Lit.: VEIT, Feme S. 173 n. 165.

Ein auf die Abforderungsgebote von 1451 Januar 13 erfolgtes Rechtfertigungsschreiben mehrerer westfälischer Freigrafen, namentlich Heinrichs von Lindenhorst, Erbgraf zu Dortmund, Johann Plettenbergs, Freigraf zu Assinghausen und Bigge, Dietrich Pflügers, Freigraf in der Krummen Grafschaft, und Bernd Dukers (Dückers), Freigraf zu Heiden, von 1451 Mai 27 blieb damit gegenstandslos (StA Nürnberg, Sign. Rst. Windsheim, Akten, Nr. 13).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 97.
  2. 2Die sog. "Reformatio Friderici" von 1442 August 14 (Regg.F.III. H. 4 n. 41).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-06-28_3_0_13_19_0_172_172
(Abgerufen am 28.03.2024).