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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. gebietet dem Erbmarschall Heinrich von Pappenheim mit Hinweis auf das Kammergerichtsurteil1, an seiner Statt von vier Nürnberger Ratsmitgliedern eine beeidete Aussage über die von Peter Burgner genannt Swab zu zahlende Schadensersatzsumme entgegenzunehmen.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand noch nicht aufgetaucht. - Dep.: Ergibt sich aus n. 164 und aus der über die Eidleistung ausgestellten Urkunde Heinrichs von Pappenheim von freitag nach sant Marien Magdalenen tag 1451 (Juli 23), die überliefert ist als Vidimus Abt Georgs von St. Egidien zu Nürnberg von suntag sandt Jacob tag des zwelffpoten 1451 (Juli 25) im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2189), Pap.

Die Ratsmitglieder Georg Geuder, Konrad Paumgartner, Hans Volckamer und Sebold Rummel bezifferten die Schadenssumme auf 150 fl. rh. und blieben damit unter der im Gerichtsverfahren geforderten Summe von 200 fl. rh.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 164.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-05-24_3_0_13_19_0_165_165
(Abgerufen am 16.04.2024).