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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. verkündet das heute unter dem Vorsitz Albrechts von Pottendorf (Bottendorff) gefällte Urteil seines Kammergerichts in der unter Bezug auf ein früheres Kammergerichtsurteil1 geführten Schadensersatzklage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg gegen Peter Burgner genannt Swab. Die vom nürnbergischen Anwalt Erhard Gyner bezifferten Schadensersatzforderungen bestritt Peter Herr als Anwalt des Beklagten mit dem Hinweis darauf , daß die Nürnberger seinerzeit ihre Gesandtschaft wegen anderer Angelegenheiten an den kgl. Hof geschickt hätten und das Verfahren gegen den Beklagten bereits abgeschlossen gewesen sei, wohingegen weitere gerichtliche Verfahren mit nürnbergischer Beteiligung noch anhängig waren. Dagegen führte der Nürnberger Anwalt an, er selbst sei acht Monate lang wegen dieses Verfahrens dem kgl. Hof nachgereist, und auch die anderen Nürnberger Gesandten seien neben anderen Angelegenheiten damit befaßt gewesen, in dieser Sache Fristen und Termine zu wahren. Die dadurch entstandenen Kosten bezifferte er, ausweislich einer schriftlich vorgelegten Zusammenstellung, mit 200 fl. rh. Daraufhin ist zu Recht erkannt worden, daß Peter Burgner Schadensersatz in einer Höhe der beim Gericht hinterlegten Zusammenstellung zu leisten hat, über den genauen Betrag vier nürnbergische Ratsbürger in zwölf Wochen und sechs Tagen nach Datum dieses Urteils eine beeidete Aussage vor dem damit beauftragten Erbmarschall Heinrich von Pappenheim2 treffen sollen.

Originaldatierung:
Geben mit urtail ... am vierundzwaintzigisten tag des monads May.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Nürnberg (Sign. A 1 sub dat.), Perg., rotes (wohl:) S 11 rücks. aufgedrückt (stark zerstört). - Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Konrad Kessler, Kler. des Würzburger Bistums, von 1451 September 20 mit dem Rückvermerk Ein vidimus eins urtails gen Pet (ern) Swoben an dem koniglichen hoff erlanngt von der sched (e)n und coste weg (e)n 1451 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2202), Perg. - Abschrift ebd. (ebd. Nr. 2186), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 139.
  2. 2Siehe n. 165.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde auf Ersuchen des Nürnberger Bürgermeisters Berthold Volckamer ausgestellt und bezeugt von dem öff. Notar Heinrich Steinmetz (Steinritz) sowie den Nürnberger Einwohnern Hans Platerberger (Platterberger) d. Ä., Hans Platerberger d. J. und Hans Reynolt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 164, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-05-24_2_0_13_19_0_164_164
(Abgerufen am 29.03.2024).