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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. untersagt Martin von Wildenstein, Landrichter zu Sulzbach, und den dortigen Urteilsprechern aufgrund der von Hans Beheim von Ottensoos im eigenen sowie im Namen weiterer dortiger Nürnberger Hintersassen vorgebrachten Appellation gegen das landgerichtliche Verfahren, das zwischen ihnen einerseits und Fritz Fadrer, Jörg Plencklein und Fritz Beheim, alle von Ottensoos, anderseits geführt wurde, jedes weitere Prozessieren und erklärt alle dem zuwiderlaufende Maßnahmen für kraftlos.

Originaldatierung:
Am freitag vor sand Peters tag ad cathedram (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Notariatsinstrument1 des öff. Notars Konrad Kessler, Kler. des Würzburger Bistums,

von 1451 März 20 mit dem Rückvermerk Ein vidim(us) ein(er) inhibicion an das lantgericht gen Sultzpach im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2178), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde auf Ersuchen des Nürnberger Bürgermeisters Berthold Pfinzing in der Schreibstube des dortigen Rathauses ausgestellt und bezeugt von dem öff. Notar Heinrich Steinmetz (Steynmitz) sowie den städtischen Schreibern und Einwohnern Hans Platerberger d. Ä. und Heinrich Kun.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-02-19_2_0_13_19_0_108_108
(Abgerufen am 20.04.2024).