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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. untersagt Hartung von Egloffstein, Landrichter zu Auerbach, sowie den dortigen Urteilsprechern aufgrund der Appellation des Hans Schuster von Steinbach gegen landgerichtliche Urteile, die zu seinen Ungunsten gefällt wurden, jedes weitere Prozessieren und erklärt alle dem zuwiderlaufende Maßnahmen für kraftlos.

Originaldatierung:
Am freitag vor sand Peters tag ad cathedram (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Notariatsinstrument1 des öff. Notars Konrad Kessler, Kler. des Würzburger Bistums, von 1451 März 20 mit dem Rückvermerk Ein vidim(us) ein(er) inhibicion an das lantgericht gen Awerbach etc. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2177), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde auf Ersuchen des Nürnberger Bürgermeisters Berthold Pfinzing in der Schreibstube des dortigen Rathauses ausgestellt und bezeugt von den städtischen Schreibern und Einwohnern Hans Platerberger (Platterberger) d. Ä. und Heinrich Kun.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 107, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-02-19_1_0_13_19_0_107_107
(Abgerufen am 29.03.2024).