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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. gebietet Heinrich von Lindenhorst, der sich Erbgraf zu Dortmund nennt, den von Eberhard von Seinsheim gegen Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Windsheim angestrengten Prozeß einzustellen und gemäß dem Rechtserbieten der Beklagten den Kläger an ihn, den Kg. zu verweisen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus n. 174.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung orientiert sich an der in gleicher Angelegenheit an Hermann Hackenberg ergangenen Inhibition (n. 95).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-01-13_4_0_13_19_0_98_98
(Abgerufen am 28.03.2024).