[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. unterrichtet die Kff. Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen davon, daß die kgl. Kommissare zusammen mit anderen die sich gegenseitig befehdenden Parteien Mgf. Albrecht von Brandenburg einerseits und Bürgermeister, Bürger und Rat der Stadt Nürnberg sowie Konrad, Herr von Heideck, andererseits rechtlich an ihn verwiesen hätten, daß auch die in deren berichtnussbrief niedergelegte Anordnung, daß Mgf. Albrecht bis zur rechtlichen Entscheidung der Angelegenheit im Besitz von Schloß und Stadt Heideck (Haidek), Lichtenau (Liechtenaw), Bruckberg (Prukberg), Uehlfeld (Ultfeld) und Lonnerstadt (Lonstat) bleiben dürfe, seine Zustimmung gefunden habe, und er daher beiden Parteien Rechttag gesetzt habe1. Aufgrund des Vorbringens des von Heideck und der Nürnberger, Mgf. Albrecht und seine Helfer hielten sich nicht an diese Vereinbarungen, sondern nähmen durch Aufteilung, Verkauf und in anderer Weise Veränderungen an diesen Gütern vor und gemäß dem Rechtsgrundsatz, daz in hangunden rechten nichts sol vernewet werden, gebietet er ihnen ernstlich, weder im eigenen, noch im Namen Mgf. Albrechts an den genannten Städten, Schlössern und ihren Zugehörungen irgendwelche Veränderungen vorzunehmen, sie vielmehr alle in dem Zustand zu belassen, den sie zum Zeitpunkt der Abfassung des Taidingbriefs besaßen, und erklärt alle zwischenzeitlich erfolgten und noch erfolgenden Zuwiderhandlungen für kraftlos.

Originaldatierung:
Am virden tag des moneds september.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2108), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg II/11 fol. 37r -38r), Pap. (15. Jh.).

Lit.: REINLE, Ulrich Riederer S. 242.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 20-23.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 26, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-09-04_1_0_13_19_0_26_26
(Abgerufen am 19.03.2024).