[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19
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Kg. F. fordert Kf. Friedrich (II.) von Sachsen auf, nachdem es ihm trotz größtem Bemühen nicht gelungen sei, die zwischen etlichen Kff. Fürsten und den Reichsstädten entbrannten kriegerischen Auseinandersetzungen beizulegen, und er zur Abwehr weiteren Schadens für deutsche lannd und das reich etliche Kff. Fürsten und seine mit seiner Vollmacht entsandten kgl. Räte beauftragt habe, alles zur Beendigung des Krieges zu unternehmen, zumindest aber den Parteien in seinem Namen Frieden zu gebieten, sich weder in eigener Sache noch von jemand anders wegen in diese Auseinandersetzungen einzumischen, sondern vielmehr zu deren friedlichem Ende beizutragen. (nach Kop.).
- Originaldatierung:
- An sambßtag vor der heiligen dreyer kunig tag
- Kanzleivermerke:
- KVr: C.d.r.i.c. (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Vidimus Abt Georgs von St. Egidien zu Nürnberg von pfintztag nach sant Paulus tag bekerung 1450 (Januar 29) und dem rücks. Vermerk Vidim(us) eins kuniglich(e)n potbriefs an hertzog Fridrich(e)n von Saxsen etc. sich in die krieg in a(nn)o 1450 nit zuschlagen im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2086), Perg., rotes S in wachsf. Schüssel an Ps.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
-
Nürnberg (Bayern), Stadt
- Kirchen und Klöster
- Reich, Hl. (römisches) Reich
- Sachsen, Herzogtum (Kurfürstentum)
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 19 n. 1, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-01-03_1_0_13_19_0_1_1
(Abgerufen am 21.03.2023).