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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 19

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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg aufgrund eines Vorbringens des Pflegers und der gemainern des neuen Spitals zum Heiligen Geist an der Pegnitz zu Nürnberg, sie würden im Genuß ihrer Güter unbillig beeinträchtigt, und in Anbetracht der Tatsache, daß ihm ähnlich wie dem Papst sehr daran gelegen sei, das Spital und die armen, siechen, ellenden menschen darinn bei ihren Gewohnheiten, Herkommen, Gütern, Gewere und Gerechtigkeit zu erhalten, die Beachtung und den Schutz dieser Rechte und verbietet insbesondere, das Spital im Besitz an und in dem Dorf Wendelstein zu beeinträchtigen on erkentnus des rechten vor uns oder einem damit Beauftragten.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Undatierte Abschrift mit dem Rückvermerk Ein copey als uns(er) her(r) keiser burg(ermeis)ter und rat bevilhet, ob imant sich understen wurde die arme(n) sache(n) zu betrube(n), sunder zu Wendelstein des nit zu gestatte(n) im StadtA Nürnberg (Sign. A 1 sub dat. 1450), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Die Einordnung an dieser Stelle beruht allein auf der alten Signaturangabe im StadtA Nürnberg. Folgte man der im Rückvermerk wiedergegebenen Bezeichnung des Ausstellers als Kaiser, müßte das Stück nach 1452 März anzusetzen sein.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 19 n. 91, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-00-00_1_0_13_19_0_91_91
(Abgerufen am 25.04.2024).