[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18
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K.F. überläßt dem Elekten (!) Georg von Metz für geleistete und künftige Dienste an ihm und dem Reich mit rechtem wissen die fälligen Strafgelder, die ihm (K.F.) mit recht oder gutlicher teidung zusteen und geburen, nachdem die Stadt Metz trotz seiner gebotbriefen1 keine Unterstützung für die ksl. Hauptleute gesandt hatte. Falls nötig, soll der Elekt die Strafe durch das ksl. gerichte mit recht ervordern.
- Originaldatierung:
- Am erichtag vor sannt Gilgen tag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: –. – KVv: Metz (rechter Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1462 1463)2, Perg., S an Ps. fehlt, der Siegelankündigung zufolge mit anh. ksl. S3.
Kommentar
Bei der Urkunde fehlt die korrekte Anrede, deshalb hatte man wohl auf Kanzleivermerk und Siegel verzichtet und die Urkunde nicht ausgefertigt.
Anmerkungen
- 1Vgl. n. 332.
- 2Unter dieser Signatur, im selben Karton, befinden sich noch acht weitere Schriftstücke Metz betreffend, darunter noch eine weitere Urkunde K.F., verzeichnet bei Regg.F. III. H. 12 n. 119 (mit falscher Signaturangabe).
- 3Zum Siegel vgl. in unserer Einleitung S. 22.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Metz (Dép. Moselle, Frankreich), Stadt
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 18 n. 333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-30_2_0_13_18_0_333_333
(Abgerufen am 06.12.2023).