[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18
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K.F. befiehlt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Metz, seinen Hauptleuten Hilfe und Beistand zu leisten.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 333.
Kommentar
Möglicherweise identisch mit K.F.s Befehl an die Stadt Metz, mit dem er bei Androhung einer Strafe von 1.000 Pfd. Gold und Privilegienverlust Hilfe für seine Reichshauptleute fordert; s. RMB 4 n. 8834.
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Reich, Hl. (römisches) Reich
- Metz (Dép. Moselle, Frankreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 18 n. 332, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-30_1_0_13_18_0_332_332
(Abgerufen am 28.03.2024).