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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. befiehlt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Metz, seinen Hauptleuten Hilfe und Beistand zu leisten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 333.

Kommentar

Möglicherweise identisch mit K.F.s Befehl an die Stadt Metz, mit dem er bei Androhung einer Strafe von 1.000 Pfd. Gold und Privilegienverlust Hilfe für seine Reichshauptleute fordert; s. RMB 4 n. 8834.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 332, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-30_1_0_13_18_0_332_332
(Abgerufen am 28.03.2024).