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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. einigt sich mit Jörg von Pottendorf über die Beendigung ihrer zwittrecht und irrungen durch folgende Vereinbarungen: 1)1 Jörg soll künftig von seinen Erbschlössern aus in dem krieg, den Hz. (!) Albrecht (VI. von Österreich) mit ettlichen aus der lanndtschaft Österreich gegen den Kaiser führt, still sitzen und weder den Kaiser noch dessen lannd und leut angreifen, was anderseits auch für K.F. und dessen Diener und Untertanen bezüglich Jörg von Pottendorfs Besitzungen gilt. 2) Die Huldigung Jörg von Pottendorfs soll nach Inhalt des huldigungbrief weiterhin Bestand haben und schließt auch dessen Leute und Güter mit ein. 3) Jörg steht es frei, außerhalb seiner Erbschlösser mit seinem leib und dienern zu dienen und zu helfen, wem und wo er will. 4) Die von ksl. Seite eingenommenen Güter von Jörgs dienern will K.F. schaffen widerzegeben, unter der Bedingung, daß diese sich gegenüber der ksl. Seite so verhalten, als sich gebürt. 5) Die absag Jörgs von Pottendorf soll ihm zurückgegeben werden. 6) Bei Jörgs Anspruch auf Renten und Nutzen aus der Herrschaft Hornstein zahlbar jährlich zu sannd Mertten tag (November 11) gibt der Kaiser nach, aber Jörg von Pottendorf soll dem Propst und den Chorherren des Neustifts auf dem tor in der Burkh in Wiener Neustadt Abgaben in Höhe von 6 Faß Wein, 4 Mut swers traids zahlen2. Für den Bestand aus den Gründen, Weiden, Grünschnitten, Fischgründen, Forstungen und anderem, die ehemals zu Ebenfurth, jetzt aber zur Herrschaft Hornstein gehören, sollen Jörg von Pottendorf und seine Leute künftig einen zimlichen bestannd erhalten, worüber er sich aber noch mit ihm (K.F.) und dem Propst und den Chorherren einigen muß. 7) Die Bezahlung des am sannd Mertten tag (November 11) fälligen Bestands in Höhe von 400 Pfd. Pf. aus den Nutzen, Renten, Zinsen, Gülten und anderem Zubehör der Herrschaft Hornstein wird Jörg von Pottendorf für ein Jahr erlassen, über weitere Erlässe muß er sich mit dem Kaiser sowie dem Popst und den Chorherren von Wiener Neustadt einigen. 8) Weiters gesteht der Kaiser Jörg von Pottendorf für sechs Jahre und danach bis auf Widerruf das Jagdrecht in der Herrschaft Hornstein zu, behält sich aber für sich oder von ihm Bevollmächtigte ebenfalls das Jagdrecht vor. 9) Jörg von Pottendorf soll aber durch Ausstellung eines volkomen vertzeichbrief für sich und seine Erben jeglichen Anspruch auf die Herrschaft Hornstein aufgeben3. K.F. und Jörg von Pottendorf besiegeln beide diesen bericht und teding und erhalten jeweils ein gleichlautendes Exemplar.

Originaldatierung:
An phintztag nach sannd Larentzen tag.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 VIII 11), Perg., rotes S 19 in wachsf. Schüssel mit rücks. eingedr. wachsf. S 16 und S Pottendorfs (wachsf.?) an Ps.4 Druck: CHMEL n. 4018 (Teildruck). Reg.: LICHNOWSKY (-BIRK) 7 n. 802. Lit.: SCHALK, Zeit des Faustrechts S. 199f.; BUZZI, Pottendorf S. 123; zur Person Pottendorfs vgl. auch Regg.F. III H. 12 n. 40; HEINIG, Friedrich III./I S. 255f.

Kommentar

Zum Formular: Die Urkunde beginnt nicht mit der gewöhnlichen Intitulatio, sondern mit den Worten Vermerkt, daz... zwischen dem Kaiser und Pottendorf die Beendigung ihrer Feindseligkeiten geschlossen wurde, beide Parteien besiegeln aber diesen Vertrag5. – Dieses Schriftstück ist auch in einem Verzeichnis der in die ksl. (österreichischen) Kanzlei eingelaufenen Briefe und Reverse von 1463 Dezember 15 genannt (s. dazu Anm. zu n. 299).

Anmerkungen

  1. 1Die Unterteilung in einzelne Punkte wurde von den Bearbeitern vorgenommen.
  2. 2K.F. hatte 1460 Juni 12, Wien, den Chorherren des Neustifts in Wiener Neustadt zugesichert, daß sie einen Ausgleich erhalten würden, falls die von ihm zugesagten Einnahmen des Klosters aus der Herrschaft Hornstein verloren gingen; dazu CHMEL n. 3813; MAYER , Geschichte Wiener Neustadts I/2 S. 308. – Vgl. auch n. 325.
  3. 3Pottendorf stellte noch am selben Tag die entsprechende Verzichtserklärung in Ebenfurth aus; s. BIRK , Urkunden-Auszüge n. 683. Diese Verzichtserklärung ist auch genannt im Reversverzeichnis der ksl. österreichischen Kanzlei von 1463 Dezember 15 (vgl. Anm. zu n. 299).
  4. 4Nach Inhalt des Vertrages wurde eine zweite identische Ausfertigung erstellt, die in den Besitz Pottendorfs überging.
  5. 5Zu diesem Formular vgl. in unserer Einleitung S. 29.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 328, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-08-11_1_0_13_18_0_328_328
(Abgerufen am 28.03.2024).