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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. weist gegenüber den Prälaten des Fürstentums Kärnten deren zusammen mit den Prälaten der Fürstentümer Steyr und Krain schriftlich übermittelte Weigerung1, die von ihm erhobene Steuer zu zahlen, zurück. Da er unverschuldet sein Land und seine Leute verteidigen mußte, sind ihm hohe Kosten entstanden, zu deren Ausgleich hat er aber nicht nur Steuern in den ynnerin lannden erhoben, sondern auch einige seiner Schlösser auff verczikhung versetzt. Er befiehlt den Prälaten, ihren Anteil der Steuer bis spätestens sand Jorgen tag (April 24)2 zu entrichten und verspricht ihnen, daß er sich dafür in Zukunft erkenntlich zeigen und dies nicht vergessen wird. Gleichzeitig kündigt er an, daß er den Prälaten und deren gotshawser lewt einen dementsprechenden offen brief senden wird.

Originaldatierung:
An montag in den heyligen osterfeyertagen.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: zeitgleiche Abschrift im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 IV II)3, Pap. Reg.: TOMASCHEK , Regesten n. 405.

Kommentar

Vgl. dazu nn. 307–310.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. das Schreiben der Prälaten aus Steyr, Kärnten und der Krain von 1463 März 24 in n. 310.
  2. 2Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 vgl. Regg.F. III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  3. 3Anbei liegt das Schreiben der Prälaten aus Steyr, Kärnten und der Krain (s. n. 310).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 311, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-04-11_1_0_13_18_0_311_311
(Abgerufen am 29.03.2024).