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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. erhebt von den Prälaten der Fürstentümer Steyr, Kärnten und Krain eine Steuer ein, die bis zum 20. März zu zahlen ist2.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Schreiben der Prälaten der genannten Fürstentümer an den Kaiser von 1463 März 243, erhalten als zeitgen. Kop. im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 sub dato 1463 IV 11), Pap.

Kommentar

Vgl. dazu auch SEUFFERT/KOGLER , Landtagsakten 2 S. 76f.

Anmerkungen

  1. 1Dieses Schreiben dürfte etwa zur selben Zeit wie n. 309 entstanden sein. Aus dem Schreiben der Prälaten von 1463 März 24 geht hervor, daß das ksl. Schreiben vor diesem Ausstellungsdatum und nach dem 19. Januar 1463 entstanden sein muß.
  2. 2Vgl. dazu n. 309. – Auch im ksl. Schreiben aus n. 311 geht hervor, daß diese Aufforderung an die Prälaten und an ander in unserer ynnerin lannden gesandt wurde.
  3. 3Die Antwort auf dieses Schreiben ist n. 311.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 310, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-02-09_4_0_13_18_0_310_310
(Abgerufen am 28.03.2024).