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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. nimmt Prior und Konvent der Kartause Mauerbach mit allen Dienern, Einwohnern, Gründen und Gütern, die sich im Fürstentum Österreich oder in den Erblanden befinden, in seinen Schutz und Schirm. Sie sollen vor Krieg, Gefangennahme, Raub, Brand und sonstigen Schädigungen bewahrt werden und in seinem Herrschaftgebiet nach altem Herkommen zur notdurften der Kartause ungehindert hanndlen und wanndlen können. Er befiehlt allen Hauptleuten, Adligen etc. Pflegern, Burggrafen, Rottmeistern, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Amtleuten, Söldnern, Gemeinden und Untertanen die Beachtung dieses Schutzbriefes.

Originaldatierung:
An sambstag vor sannd Anthonien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – l(e)c(ta) (Plica, unteres rechtes Eck).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 I 15), Perg., rotes beschäd. S1 rücks. aufgedr. Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 618.

Anmerkungen

  1. 1Durchmesser des Siegels war 5,5 cm; deshalb handelte es sich vermutlich um ein S 19.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 302, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-15_1_0_13_18_0_302_302
(Abgerufen am 28.03.2024).