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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. verschreibt seinem Rat Pankraz von Plankenstein für dessen treue Dienste, für ausstehenden Sold, für im Dienst entstandene Schäden, für Baumaßnahmen an den Schlössern Freienstein und Peilstein, das zverprochen und oed ist, von sundern gnaden 6.000 fl. ung. und übergibt ihm dafür die beiden genannten Schlösser samt Leuten, Nutzen, Gülten und Zubehör, die Pankraz bisher schon satzweise inne hatte, künftig auf Lebenszeit ohne Ablösung und Abschlag der Nutzen, aber zur satzesweis pewlich und unbustlich Nutzung und Innehabung. Nach Pankraz' Tod müssen dessen Erben diesen Besitz ohne Widerspruch abtreten, wenn K.F. oder seine Erben ihnen dafür 6.000 fl. ung. oder sovil landleuffiger guter munss, als der guldein dieselb zeit gelten wirdet, nach Satz- und Landesrecht auszahlen1. Bis dahin sollen sie ihrem Landesfürsten treu und gehorsam sein, die Schlösser auf dessen Befehl und Kosten offenhalten und die Einwohner vor allen unpillicher beswerung bewahren.

Originaldatierung:
An eritag vor der heiling dreyr kunig tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – l(e)c(ta) (Plica, unteres rechtes Eck).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 I 4), Perg., S ab und verloren an Ps. – Kop.: Inseriert im Revers Pankraz' von Plankenstein von 1463 Januar 5, Wiener Neustadt, im HHStA Wien (Sign. AUR 1463 I 5), Perg., 2 SS des Ausst. und Jörgs von Zinzendorf in wachsf. Schüsseln an Ps.2 Reg.: CHMEL n. 3961. Lit.: MUCHAR, Geschichte der Steiermark 8 S. 32f.; VANCSA, Geschichte 2 S. 406; zur Person vgl. HEINIG, Friedrich III./1 S. 281.

Anmerkungen

  1. 1Auf der Rückseite dieser Urkunde ist vermerkt, daß im Februar 1539 zur Auslösung dieses Besitzes Hans von Zinzendorf 10.000 fl. rhein. erhalten hat. Damit kam diese Urkunde wieder in das habsburgische Hausarchiv.
  2. 2Dieser Revers ist in einer Liste der in der ksl. österreichischen Kanzlei eingelaufenen Schreiben verzeichnet, die 1463 Dezember 15 erstellt wurde; gedruckt bei CHMEL n. 4042.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 300, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-01-04_1_0_13_18_0_300_300
(Abgerufen am 19.04.2024).