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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. gewährt Kg. Georg (von Podiebrad) von Böhmen für die Unterstützung, die ihm dieser, die böhmischen Herren und deren Heer beim Aufstand der Wiener und der österreichischen rebelles geleistet hatten, folgendes Privileg: Für die Romfahrt des Kaisers sollen die Böhmen statt der bisherigen 300 Bewaffneten nur noch 150 entsenden, sie können sich aber von dieser Verpflichtung auch mit 150 Pfd. Silber freikaufen. Der böhmische König muß nur noch die ksl. Hoftage in Nürnberg und Bamberg besuchen, wofür er Geleit erhält. Die Investitur böhmischer Könige durch den römischen König oder Kaiser soll künftig an der Grenze zu Böhmen oder höchstens 10 oder 15 Meilen davon entfernt im Reich stattfinden, wobei die Fahnen der Lehensinvestitur beim König von Böhmen verbleiben sollen. Hauptleute, die der römische König oder Kaiser für das Reich ernannt hat, sollen gegenüber den Untertanen des Königreichs Böhmen keine Befehlsgewalt haben.

Originaldatierung:
Undecima die mensis decembris (nach Druck).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Archiv koruny České).

Überlieferung/Literatur

[Org. (lat.) im Statní ústřední archiv, Archiv Koruny české in Prag, Perg. mit Majestätssiegel an purpurfarbener Ss.] – Genannt bei LICHNOWSKY (-BIRK) 7 n. 723 nach einer Überlieferung im HHStA Wien ("k.k.g.A."), die bislang nicht gefunden werden konnte. Druck: FRA II/20 n. 291. Reg.: Archiv koruny České 6 n. 156 (nach der Prager Überlieferung).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 294, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-12-11_2_0_13_18_0_294_294
(Abgerufen am 25.04.2024).