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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. gibt seinem Kämmerer Matthäus von Spaur für dessen treue Dienste von sundern gnaden Urbar und Amt zu Pottenbrunn mit allen Gütern, Nutzen, Gülten, Zubehör und gewaltsamen, als wir der in nucz und gwer herbracht haben und von alter herkomen ist, in die Verwaltung von dessen Schloß Hohenegg1 mit Datum dieses briefs für zehn Jahre und danach bis auf Widerruf. Matthäus und dessen Erben sollen diesen Besitz innehaben, besetzen und entsetzen, die Einnahmen für ihre eigene notdurften nutzen, und die Bewohner nicht über den gewöhnlichen Zins belasten. Er gebietet allen gegenwärtigen und künftigen Hubmeistern und Amtleuten sowie allen Untertanen des Fürstentums Österreich die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
An mitichen vor sand Dionisien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers Matthias' von Spaur von 1462 Oktober 6, Wien, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1462 X 1)2, Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Hartmann Reutters in wachsf. Schüsseln an Ps. Reg.: CHMEL n. 3946.

Kommentar

Dazu auch n. 286, wo es auch um die Übertragung des Urbars und Amtes Pottenbrunn ging, und n. 287.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu auch n. 319.
  2. 2Liegt dem Revers von n. 287 bei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 290, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-10-06_1_0_13_18_0_290_290
(Abgerufen am 18.04.2024).