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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. gibt seinem Kämmerer Matthias von Spaur von sundern gnaden und für dessen treue Dienste aus dem Ungeld von Rossatz1, das zum Bestand des Ungelters von St. Pölten gehört, die Nutzen und Renten von dem gezapften und ausgeschenken Wein mit allen damit verbundenen Rechten und Gewohnheiten, beginnend mit Datum dieses briefs für zehn Jahre und danach bis auf Widerruf. Er gebietet den gegenwärtigen und künftigen Hubmeistern, Amtleuten und Ungeltern sowie den Einwohnern von Rossatz, die Abgaben entsprechend diesem Privileg Spaur, dessen Erben oder Anwälten abzuliefern.

Originaldatierung:
An freytag nach sand Michels tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers des Matthias von Spaur von 1462 Oktober 1, Wien, im HHStA Wien (Sign. AUR 1462 X 1)2, Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Hartmann Reutters in wachsf. Schüsseln an Ps. Druck: CHMEL n. 3942 (Teildruck).

Kommentar

Vgl. dazu auch die nn. 286 und 290.

Anmerkungen

  1. 1Aus dem Revers geht hervor, daß der Markt zu Rossatz Spaur schon gehörte.
  2. 2Der Revers von n. 290 liegt anbei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 287, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-10-01_1_0_13_18_0_287_287
(Abgerufen am 28.03.2024).