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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. erlaubt Hans Eckelheimer die Dörfer Burgdorf und Seel sowie vier Huben zu Niederdorf mit einem Einkommen von 24 Pfd. Pf. die er Niklas Abprecher, Pfleger zu Osterwitz bey der seen, für 200 Pfd. Pf. satzweise laut eines briefs1 verpfändet hatte, von diesem für 128 Pfd. Pf. in landläufiger Münze des Fürstentums Steyr an sich zu lösen und übergibt Eckelheimer und dessen Erben diese Besitzungen mit Zubehör satzweise an absleg der nutz, mit der Bedingung, daß die Bewohner nicht über den gewöhnlichen Zins belastet werden und daß die Besitzungen nicht seiner Herrschaft entzogen werden. Er sagt Eckelheimer zu, daß das Pfand nur von ihm (K.F.) selbst nach vorheriger mündlicher oder schriftlicher Ankündigung ausgelöst werden kann, danach sind die Besitzungen ohne Widerstand zurückzugeben.

Originaldatierung:
An sambstag nach dem heiligen auffarttag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers Hans Eckelheimers von 1462 Mai 30, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1462 V 30), Perg., 2 grüne SS Christophs von Mörsberg und Urban Dieperskirchers, Hubmeister in Graz, in wachsf. Schüsseln an Ps.2 Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 567.

Kommentar

Eckelheimer hatte zuvor schon einmal diese Besitzungen inne, die K.F. dann aber zwischen 1459 und 1462 Niklas Abprecher übergeben hatte; vgl. n. 101.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 101.
  2. 2Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 568; GÖTH , Urkunden-Regesten n. 554. – Genannt im Reversverzeichnis der ksl. österreichischen Kanzlei von 1462 August 5 (vgl. Anm. zu n. 215).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 274, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-29_1_0_13_18_0_274_274
(Abgerufen am 18.04.2024).