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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. übergibt seinem Jägermeister Andreas als Entschädigung für die an ihn abgetretenen Jägerhuben in Krain das Jägeramt zu Radmannsdorf, das zuvor den Gff. von Ortenburg und Cilli gehörte und nun an den Kaiser gefallen ist. Er übereignet ihm weiters einen halben Hof in Lustthal mit allem Zubehör, wobei die zu diesem Besitz gehörigen Zehnten aus vier Huben stammen, von denen eine in Dobeno (Dobem) liegt und die anderen drei jeweils Jerbisse und Stephan, die Kinder des Turkchen in Höflein und der Iuesse innehaben.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Revers des Jägermeisters Andreas von 1461 Mai 7, Graz, im HHStA (Sign. AUR 1461 V 7), Perg., 2 grüne SS Sigmund Roggendorfers und Jörg Voitschers, Verweser der Hauptmannschaft zu Steyr, in wachsf. Schüsseln an Ps.2 Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 473.

Kommentar

Aus BIRK , Urkunden-Auszüge n. 475, geht hervor, daß K.F. die Krainer Jägerhuben und Zehnten an Jörg Rainer, ksl. Vitztum in Krain, übergeben hatte. Auch scheint er für den halben Hof in Lustthal, den er Andreas ebenfalls auf Lebenszeit übertrug, eine seperate Urkunde ausgestellt zu haben.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach den Angaben bei Birk.
  2. 2Genannt im Reversverzeichnis der ksl. österreichischen Kanzlei von 1462 August 5 (vgl. Anm. zu n. 215).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 229, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-05-06_1_0_13_18_0_229_229
(Abgerufen am 28.03.2024).