[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. überschreibt Hermann Rauber und dessen Erben im Tausch gegen Schloß und Amt Pemont, die er diesem zusammen mit einigen Gütern im Amt Reiffnitz gegen 600 Pfd. Pf. schwarzer Münze, die gib und geb ist, laut eines früheren briefs verschrieben hatte1, nunmehr Schloß und Amt Laas satz- und pflegeweise als Pfleger und Amtmann mit der Burghut sowie das dortige Marktgericht bestandsweise2. Rauber und seine Erben sollen dem Kaiser treu und gehorsam sein, ihm das Schloß auf dessen Befehl und Kosten offenhalten, die Bewohner vor ungebührlichen Belastungen schützen und den Besitz nicht seiner Herrschaft entziehen. Die Einnahmen aus dem Marktgericht soll Rauber jährlich zu rechten zeitten entrichten, während von den Einnahmen aus den Nutzen, Zinsen, Renten und Gülten des Amtes Laas 40 Pfd. Pf. zur Tilgung der Schuldsumme angerechnet werden sollen, was bisher aus Einnahmen von verschiedenen Gütern im Amt Reiffnitz geschah, die yetzt und hinfür ganz ledig sein sollen. Der Kaiser behält sich das Recht vor, jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor und nach sand Jörgen tag (April 24)3 nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung den Besitz an sich zu lösen, um ihn dann ohne Weigerung zurück zu erhalten. Unverschuldet entstandene Schäden sollen ihm mitgeteilt werden, damit er die Kosten übernehmen kann. An eritag nach sand Appolonien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Revers Hermann Raubers von 1460 Februar 13, Wien, im HHStA Wien (Sign. AUR 1460 II 13), Perg., 2 grüne SS der Wiener Bürger Hans von Rohrbach und Simon Pötel in wachsf Schüsseln an Ps.4 Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 382; QGStW I/8 n. 15759. Lit.: GUBO, Cillier Erbstreit S. 87.

Anmerkungen

  1. 1Der Kaiser hatte Rauber diese Besitzungen am 12. Juni 1457 überschrieben (s. Regg.F. III. H. 13 n. 376) und forderte sie am 13. Februar 1460 zurück (s. BIRK , Urkunden-Auszüge n. 385).
  2. 2Die genannten Besitzungen und Ämter zu Laas hatte bis dahin Martin Schnitzenpaumer inne, vgl. dazu n. 179.
  3. 3Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 vgl. Regg.F. III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  4. 4Reg.: BIRK , Urkunden-Auszüge n. 384; QGStW I/8 n. 15761. – Dieser Revers ist ebenfalls erwähnt in einer Aufstellung der ksl. österreichischen Kanzlei über die dort eingegangen Gegenbriefe von 1461 Februar 10, im HHStA Wien (Sign. AUR 1461 II 10), Pap.; gedruckt bei CHMEL n. 3850.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 178, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-02-12_1_0_13_18_0_178_178
(Abgerufen am 18.04.2024).