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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. beauftragt Propst Benedikt (Trauner) von Höglwörth (Egenwerd) im Streit zwischen Hallein und Berchtesgaden aufgrund einer Petition des Anwalts von Bürgermeister, Richter, Rat und Gemeinde von Hallein, die dieser am heutigen Tag am ksl. Kammergericht eingereicht hatte, noch zu benennende Zeugen Halleins vor sich zu laden und diese Personen zu verhören und bei einer etwaigen Verweigerung der Aussage dieselben bey zimlichen und pillichen pene zu zwingen, ihr Zeugnis abzulegen, die Aussagen aufzeichnen zu lassen und dies mit seinem Siegel zu beglaubigen, weil einerseits bei einigen Zeugen aufgrund von allter und blödikait ihres leibes wegen Zweifel bestehen, daß diese bei Prozeßbeginn noch am Leben sein werden, andererseits auch ettlich verre des wegs nicht an den ksl. hove kommen könnten. Der festgesetzte Termin soll zeitgerecht Propst Bernhard (von Berchtesgaden) mitgeteilt werden, damit dieser die Möglichkeit hat, bei der Verhörung persönlich anwesend zu sein oder einen Beauftragten zu schicken.

Originaldatierung:
Am dreissigsten tag des moneds augusti (nach Kop. B).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli cancell(arius) (nach Kop. B).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Siegelankündigung zufolge mit aufgedr. ksl. S (A). – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des öff. Notars des Salzburger Erzbistums Ulrich Prossinger, von 1459 September 23 im HHStA Wien (Sign. AUR 1459 IX 23), Perg.-Libell, Notarszeichen, fol. 1v –2v (B) und 4v –5v (C); Notariatsinstrument der Notare Ulrich Prossinger und Johann von Eschwege von 1460 Juni 5 (s. n. 45), fol. 35v –36v und fol. 38r –39r (D). Lit.: KRAMML, Berchtesgaden S. 495 mit Anm. 695.

Kommentar

Streitpunkt war das Recht der Salzausfuhr aus der Schellenberger Saline mit Plachenwagen, Karren und Saumpferden. K.F. hatte diesbezüglich in seinem Schiedsspruch zwischen Eb. Sigmund von Salzburg und Propst Bernhard, Dekan und Stift Berchtesgaden um die Saline Schellenberg lediglich bemerkt, daß hier nach altem Herkommen vorgegangen werden soll. Das Stift Berchtesgaden ließ daraufhin durch ihre Leute das Salz ausführen. Die Halleiner, die dem Bf. von Salzburg unterstanden und für die dieser Salzexport eine wesentliche Einnahmequelle bedeutete, lehnten sich dagegen auf, versperrten die Straßen, zerschnitten die Salzsäcke und vernichteten einige Wagenladungen der Berchtesgadener. Im Mai 1459 wurde der Fall vom Salzburger Hofgericht zugunsten Halleins entschieden, worauf sich Propst Bernhard von Berchtesgaden an das ksl. Kammergericht wandte; zum Hintergrund der Angelegenheit vgl. ausführlich KRAMML , Berchtesgaden S. 494ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 147, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-08-30_1_0_13_18_0_147_147
(Abgerufen am 16.04.2024).