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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 18

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K.F. setzt mit ainhelligem rat und erkanntnuß unserr ret in dem Prozeß des Gf. Ladislaus von St. Georgen und Bösing gegen Anna Pötel bezüglich der Forderung von 8.000 fl. fest, daß die Beklagte und ihr Sohn Ulrich Permann aus erster Ehe einen Eid schwören sollen, diese Summe niemals in ihrem Besitz gehabt zu haben. Über den Prozeßverlauf wird berichtet, daß Gf. Ladislaus von St. Georgen und Bösing durch seinen redner vorbringen ließ, sein Vater, Gf. Peter, habe Ulrich Perman, dem verstorbenen Mann Annas, der Frau von Simon Pötel, 8.000 fl. zu behalten übergeben, die er (Gf. Peter) und dessen Bruder Gf. Ernreich nach dem Tod ihres Vaters ain zeit nicht ervordert hietten, weil sie sich in der Gewalt Gf. Jörgs von Bösing befunden hätten. Nachdem er (Gf. Peter) freigekommen war, habe er die Summe mit seiner Mutter durch Stefan von Hohenberg von Anna Pötel vergeblich eingefordert. Gf. Ladislaus rief daher als rechtmäßiger Erbe umb recht an und verlangte die Herausgabe der 8.000 fl. Darauf ließ Anna durch ihren redner entgegnen, daß sie nichts von dieser Summe wisse und diese sich auch nie in ihrem Besitz befunden habe. Gf. Ladislaus ließ darauf entgegnen, daß er es nicht hinnehmen könne, daß ihm eine derartige Summe mit slechten worten abgenomen solt werden, weswegen er das Gericht angerufen habe. Darauf setzte das Gericht fest, daß Anna Pötel und ihr Sohn aus erster Ehe, Ulrich Permann, in Gegenwart von Gf. Ladislaus einen Eid schwören sollten, von den eingeforderten 8.000 fl. nicht zu wissen und diese Summe auch niemals besessen zu haben, worüber jeder Partei, die des begeret, eine gericht urkundt auszustellen sei. An sambstag nach sannd Ulreichs tag.

Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1459 VII 7), Perg., rotes S 19 in wachsf. Schüssel mit rücks. eingedr. wachsf. S 16 an Ps. (beschädigt). Druck: CHMEL , Materialien 2 n. 142. Reg.: CHMEL n. 3722; QGStW I/8 n. 15719; FRANKLIN , Kammergericht S. 64 n. 38.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 18 n. 133, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-07-07_1_0_13_18_0_133_133
(Abgerufen am 24.04.2024).