[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17
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K.F. überträgt Bf. Albrecht von Straßburg aufgrund einer Appellation des Kuno Eckbrecht von Dürckheim gegen ein zugunsten von Wilhelm vom Stein ergangenes Urteil des Hofgerichts zu Rottweil eine Kommission.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt1 in dem Inventar über Lehenbriefe, Burgfrieden, Zins- und Gültbriefe, Kaufbriefe, Heiratssachen, Verträge, Pfandschaften von 1603/1663 im LA Speyer (Sign. C59 Nr. 1 fol. 165r), Pap.
Kommentar
Das Urteil des Bf, das ein Urteil des Hofgerichts Rottweil bestätigte, erging 1492. Zum möglichen Inhalt dieser Streitsache vgl. n. 357.
Anmerkungen
- 1Erwähnung zweier gleichlautender Urteilsbriefe des ksl. Kommissars von 1492.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 17 n. 356, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-00-00_1_0_13_17_0_358_356
(Abgerufen am 28.03.2024).