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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. überträgt Bf. Albrecht von Straßburg aufgrund einer Appellation des Kuno Eckbrecht von Dürckheim gegen ein zugunsten von Wilhelm vom Stein ergangenes Urteil des Hofgerichts zu Rottweil eine Kommission.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt1 in dem Inventar über Lehenbriefe, Burgfrieden, Zins- und Gültbriefe, Kaufbriefe, Heiratssachen, Verträge, Pfandschaften von 1603/1663 im LA Speyer (Sign. C59 Nr. 1 fol. 165r), Pap.

Kommentar

Das Urteil des Bf, das ein Urteil des Hofgerichts Rottweil bestätigte, erging 1492. Zum möglichen Inhalt dieser Streitsache vgl. n. 357.

Anmerkungen

  1. 1Erwähnung zweier gleichlautender Urteilsbriefe des ksl. Kommissars von 1492.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 356, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-00-00_1_0_13_17_0_358_356
(Abgerufen am 28.03.2024).