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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß er ihnen nechst durch den ksl. Rat und Kammerprokurator-Fiskal Heinrich Martin1 mittels eines credentzbrief geboten habe, ihm die unmittelbar zu K. und Reich gehörende Judenschule zu Speyer zurückzugeben und Schadenersatz zu leisten.2 Da der Fiskal ihm berichtet hat, daß sie dies unter Hinweis auf einige vermeinten brief(e), die jedoch nicht auf sie abzielen, verweigert haben, gebietet er (K.F.) ihnen bei seiner und des Reiches Ungnade und Strafe, dem Fiskal innerhalb eines Monats die Judenschule zu übergeben sowie Schadenersatz zu leisten oder sich mit dem Fiskal gütlich zu einigen. Der K. lädt sie andernfalls peremptorisch auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag vor sich oder seinen bevollmächtigten Vertreter zu rechtlicher Verantwortung und erklärt, daß auf Erfordern des Fiskals oder seines Anwalts auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am vierundtzweintzigisten tag des moneds november.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Citacio fiscalis contra Speyr (Blattmitte oben); Presentata sabbatem post Lucie (Dezember 18); Judenschul (Empfängervermerke auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1U Nr. 129), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (beschädigt). – Abschrift ebd. (Sign. 1B Nr. 29/38 fol. 20r -21v), Pap. (18. Jh.). – Abschrift im LA Speyer (Sign. T3 Nr. 581 fol. 58r), Pap. (19. Jh.). – Erwähnt im Verzeichnis der Privilegien der Stadt Speyer von 1579 im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 83 fol. 414v), Pap. Lit.: DEBUS, Art. Speyer S. 1391.

Anmerkungen

  1. 1Zu ihm HEINIG , Kaiser Friedrich III. 1 S. 134f.; 1490 November 24 genehmigte K.F. den durch Heinrich Martin erfolgten Verkauf der Judenschulen zu Esslingen und Heilbronn (CHMEL n. 8614f).
  2. 2Siehe n. 352.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 353, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-11-24_2_0_13_17_0_355_353
(Abgerufen am 23.04.2024).