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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt seinem swager und Rat Gf. Eberhard d.Ä. von Württemberg mit, daß er kürzlich auf Klage Peter Sassensacks von Speyer Bürgermeister und Rat dieser Stadt wegen Ungehorsams gegenüber einem ksl. Gebotsbrief, demzufolge sie dem Kläger beglaubigte Urkunden über alle zwischen ihm und Hans Weinrich ergangenen Rechtshandlungen, Kundschaften, Urteile und Prozesse ausstellen sollten1, rechtlich vor sich geladen hat2, woraufhin beide Parteien vor ihm erschienen sind und ihn um recht und furderlichen ustrag der sachen gebeten haben. Der K. bevollmächtigt und gebietet Gf. Eberhard, an seiner Statt beide Parteien auf einen Tag vor sich zu laden, sie zu verhören und gütlich miteinander zu einigen zu versuchen. Für den Fall des Mißlingens einer gütlichen Einigung gebietet er ihm, den Fall mit seinem Rechtsspruch zu entscheiden, gegebenenfalls Zeugen zu verhören und nötigenfalls mit angemessenen Strafen zur Aussage zu zwingen sowie auch im Falle des Ausbleibens einer Partei das Verfahren in allem durchzuführen, das sich in solhem nach ordnung des rechten zu thun gepuirt.

Originaldatierung:
Am sechsten tag des monats augusti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in der 1490 Februar 18 ausgestellten Ladung der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer durch Gf. Eberhard auf zinstag nach dem sonntag Letare (März 23) im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 47 fol. 9r-v), Pap., rotes Sekret des Ausstellers rücks. aufgedrückt. – Inseriert in der zugunsten der Speyerer ergangenen Entscheidung Gf. Eberhards von 1491 Oktober 3 ebd. (Sign. 1U sub 1491 Oktober 3, hier: fol. 1r-v), perg. Libell, S an Ss. ab und verloren. – Inseriert in dem Untersuchungsauftrag Gf. Eberhards an seinen Subdelegierten, den Kanoniker des St. Germans- und St. Moritzstifts zu Speyer Lic. iur. can. Jakob von Gochsheim, von 1490 März 24, der seinerseits inseriert ist in dem Bericht Jakobs an Gf. Eberhard von 1491 Juni 27, der wiederum inseriert ist in der erwähnten Entscheidung Gf. Eberhards ebd. (ebd. fol. 16r -17r). – Inseriert in der Ladung der Speyerer Ratsherren und Ratsfreunde Dr. decr. Thomas Dornberg, Dr. Friedrich Fritz d.Ä., Debolt Borlin, Jakob Burckhart, Niclas zum Hag, Daniel von (Kaisers-)Lautern, Jost Diel, Peter Drach, Adam Zan und des Stadtschreibers Raban von Schmalkalden durch Jakob von Gochsheim von 1490 Juni 3 sowie der Bürgermeister und des Rates der Stadt Speyer vom gleichen Tage durch denselben3, die ebenfalls inseriert sind in einem Bericht Jakobs an den Gf. von 1490 Juni 164, der wiederum eingerückt ist in die genannte Entscheidung des Gf. von Württemberg ebd. (ebd. fol. 30v -42v, hier: 32v -34v bzw. 34v -36v).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 343.
  2. 2Siehe n. 345.
  3. 3Auch in diesen beiden Ladungen ist die ksl. Kommission überliefert als Insert in dem Untersuchungsauftrag Gf. Eberhards an Jakob von Gochsheim.
  4. 4In diesem Bericht ist der Auftrag Gf. Eberhards an Jakob mit der inserierten ksl. Kommission als Grundlage für das Tätigwerden Jakobs nochmals inseriert (fol. 30v -31v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 346, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-08-06_1_0_13_17_0_348_346
(Abgerufen am 28.03.2024).