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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer mit, daß er ihr auf das ihre Mitbürger Peter Sassensack (Sahssensack) und Hans Weinrich betreffende ksl. Gebot1 ihm zugesandtes Schreiben samt den darin enthaltenen Artikeln Sassensack zu Gehör gebracht hat, der darauf mitgeteilt hat, Einwände gegen diese Artikel zu haben, und gebietet ihnen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 20 Mark Gold, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefes Sassensack oder dessen Anwalt beglaubigte Urkunden und Bescheinigungen über alle vor ihnen zwischen den Parteien ergangenen Rechtshandlungen, Urteile, Kundschaften und Prozesse auszuhändigen sowie Sassensack bis zur rechtlichen Entscheidung des Streites wie zuvor in ihrem Rat sitzen zu lassen.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Sassensack (Blattmitte oben); Presentatum ad consulatum per nostrum incolam Re2 anno etc. LXXXVII uf mitwoch vincula P[etri], id est prima augusti (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 47 fol. 3r-v), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Inseriert in einem von dem öff. Notar Nikolaus Reuber von Lindenfels, Kleriker der Diözese Worms, angefertigten Notariatsinstrument von 1487 August 13, das seinerseits inseriert ist in der zugunsten der Speyerer ergangenen Entscheidung des ksl. Kommissars Gf. Eberhard d.Ä. von Württemberg von 1491 Oktober 3 ebd. (Sign. 1U sub 1491 Oktober 3, hier: fol. 2v -3v), perg. Libell, S an Ss. ab und verloren. – Erwähnt in der Bevollmächtigung des Speyerer Heimbürgen Wendel Jäger als Vertreter in dieser Angelegenheit durch Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer von 1487 August 21 ebd. (Sign. 1A Nr. 47 fol. 5r-v), Pap., S der Stadt Speyer rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 333.
  2. 2Der Rest des Namens ist nicht mehr lesbar.
  3. 3Dieses Instrument beurkundet das am 31. Juli in Gegenwart der darum ersuchten Zeugen Hans von Hohenstadt d.Ä. und Hans von Hohenstadt d.J. an den ausfertigenden Notar gerichtete Ersuchen Sassensacks um die Verkündigung des Mandates und dessen Zustellung am Folgetag an die Bürgermeister Hans Meurer und Friedrich Fritz d.J. und den Rat der Stadt Speyer in Gegenwart der darum ersuchten Zeugen Ulrich Steinhäuser und Heinrich Hühnervogt sowie Jakob von Kreuznach, Bürger bzw. Heimbürgen zu Speyer.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 335, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-07-09_1_0_13_17_0_337_335
(Abgerufen am 20.04.2024).