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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. entscheidet auf Eingabe von Heinrich, Abt des Klosters Weißenburg im Elsaß, über die Zulässigkeit der Appellation von den äußeren in der Immunität (Muntat) gelegenen Dorfgerichten an das Staffelgericht zu Weißenburg und anschließend gemäß dem alten Herkommen an den Abt als das Obergericht. Der K. verbietet aufgrund der Klage des Abtes, daß dieser zwar bereit sei, jedem Appellanten das Kammergericht zu besetzen und nach Gebühr Recht ergehen zu lassen, aber nit außzuwarten sei, daß dieses Gericht aufgrund von Appellationen wegen kleiner leichtfertiger Angelegenheiten unter großen Kosten gehalten werden müsse, die Appellation gegen durch das Staffelgericht erteilte Urteile, die einen Wert von 20 fl. rh. nicht übersteigen, an Abt Heinrich und dessen Nachfolger, die nur dann zur Annahme solcher Appellationen verpflichtet sein sollen, wenn die Appellierenden sich mit 100 fl. rh. für die Kosten des Kammergerichts verbürgen, jedoch unbeschadet der Rechte von K. und Reich sowie anderer. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten etc. die Beachtung dieses Privilegs bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer bzw. Abt Heinrich und seinen Nachfolgern zufallenden Pön von 40 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am funfften tag deß monats juny (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.). – KVv: R(ta) Caspar Perenwert (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. S. – Kop.: Inseriert im 1582 Oktober 22 durch K. Rudolf II. bestätigten Privilegienbuch des Stifts Weißenburg im LA Speyer (Sign. F1 Nr. 89a fol. 25v -26v), perg. Libell, S an Ss. ab und verloren. – Abschrift ebd. (Sign. B2 Nr. 58/1 Bd. I fol. 229r -230r), Pap. (18. Jh.). – Abschrift ebd. (Sign. ebd. Nr. 258/4 fol. 100r -101v), Pap. (18. Jh.). – Abschrift in der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer [Sign. Nachlaß 23 (Johann Michael Frey 1788-1854)], Pap. Druck: KULPIS , Documenta S. 82f.; LÜNIG , Reichs-Archiv 7(5) S. 305f. n. 169(1). Reg.: CHMEL n. 7852; SCHÖPFLIN , Alsatia diplomatica 2 S. 425 n. 1412.

Kommentar

Erwähnt bei SCHNEIDER, Studien S. 149 u. Anm. 458. Vgl. n. 325.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 324, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-06-05_1_0_13_17_0_326_324
(Abgerufen am 28.03.2024).