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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 17

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K.F. beurkundet ein Urteil des ksl. Kammergerichts, demzufolge über die Stadt Regensburg eine Strafe wegen Ungehorsams gegenüber dem Nürnberger Anschlag1 verhängt wird.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in dem Brief des Rates der Stadt Regensburg an die in Speyer versammelten Botschaften der Freien Städte und Reichsstädte von 1482 Juli 172 im StadtA Speyer (Sign. 1A Nr. 250/5 fol. 7r-v), Pap., grünes S der Stadt Regensburg als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt), demzufolge die am ksl. Hof anwesenden Regensburger Gesandten dem Rat in der vorangegangenen Woche mitgeteilt hatten, wie wir mit urteil fur ungehorsam und penfällig ... erclert sind.

Kommentar

Vgl. zur Sache ausführlich Regg.F.III. H. 15 n. 376f. (danach das ungefähre Datum).

Anmerkungen

  1. 11481 August 13 (Regg.F.III. H. 4 n. 842 Anm. 1f.).
  2. 2Hierin teilte der Regensburger Rat den in Speyer versammelten städtischen Gesandten mit, aufgrund der Verhandlungen wegen des ksl. Urteils keinen Vertreter zu dem auf yetz Jacobi (Juli 25) anberaumten Speyerer Städtetag senden zu können.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 17 n. 318, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-02_1_0_13_17_0_320_318
(Abgerufen am 20.04.2024).